Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/049/2019
Beschluss:
1.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in
offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Gemäß §
5 der Satzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Mendig werden
folgende Mitglieder gewählt:
Mitglieder |
Partei |
Anne Kremer |
CDU |
Elisabeth Krautkrämer |
CDU |
Daria Hermes |
CDU |
Jennifer Hamann |
CDU |
Frank Post |
SPD |
Gisela Rösner |
SPD |
Gerhard Stern |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gem.
§ 5 der Satzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Mendig vom
10.05.1993 ist die Bildung eines Beirates vorgesehen.
Dieser
hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen dem Verbandsgemeinderat, der
Verwaltung und der Volkshochschule zu fördern. Insbesondere soll er beraten
über
a) den Arbeitsplan
b) die Haushaltsansätze und
c)
die Hörergebühren und Honorare
Der
Beirat besteht aus 7 Mitgliedern, die vom Verbandsgemeinderat zu wählen
sind. Um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden, sollte die Möglichkeit
eingeräumt werden, neben Ratsmitgliedern auch andere Bürger in den Beirat zu
wählen. Allerdings müssen vier Beiratsmitglieder dem Rat angehören.
Die
Verwaltung empfiehlt, die Vorschriften der §§ 44 ff. GemO über die
Zusammensetzung der Ausschüsse sinngemäß anzuwenden. Vorschlagsberechtigt sind
die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen.
Ein gemeinsamer
Vorschlag ist zulässig.
Nach
den Regeln des Wahlsystems sollen die kommunalpolitischen Gremien eine verhältnismäßige Abbildung der
politischen Verhältnisse im Verbandsgemeinderat darstellen.
Hiernach sind von der CDU-Fraktion 3, von der SPD-Fraktion 2
und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Beiratsmitgliede/r vorzuschlagen.
Die FDP-Fraktion verzichtet auf den Losentscheid und überlässt der CDU den
weiteren Platz.
Die
Wahl der Mitglieder erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates ausreicht.
Der
Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.