Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/048/2019
Beschluss:
1.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in
offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Konversion Flugplatz Mendig“ folgende
weitere Vertreter zu bestellen:
Mitglieder |
Partei |
Joachim Plitzko |
CDU |
Gerhard Bermel |
CDU |
Friedel Arndt |
SPD |
Stephan Retterath |
Bündnis 90/Die Grünen |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 6 der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig“ wird
die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern/Landrat und weiteren Vertretern
der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz
1 GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die
Verbandsgemeinde Mendig vier weitere Vertreter zu bestellen. Für die Wahl
findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.
Hiernach sind von der CDU-Fraktion 2, von der SPD-Fraktion 1
und von Bündnis 90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel.
Nach
§ 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden,
wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.