Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/047/2019
Beschluss:
1.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in
offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Nettetal“ folgende weitere Vertreter zu bestellen:
Mitglieder |
Partei |
Rudolf Wingender |
CDU |
Theo Rausch |
SPD |
Konrad Böhnlein |
Bündnis 90/Die Grünen |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 6 der Verbandsordnung des Abwasserverbandes „Oberes Nettetal“ wird die
Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der
Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 S. 1
GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die
Verbandsgemeinde Mendig drei weitere Vertreter zu bestellen.
Für
die Wahl der Vertreter findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.
Vorschlagsberechtigt
sind die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen. Ein
gemeinsamer Vorschlag ist zulässig. Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die
Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der
politischen Verhältnisse im Verbandsgemeinderat darstellen.
Hiermit sind von der CDU-Fraktion 1, von der SPD-Fraktion 1
und vom Bündnis 90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel.
Nach
§ 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden,
wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.
Der
Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.