Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.       Für die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Oberes Nettetal“  folgende weitere Vertreter zu bestellen:

 

Mitglieder

Partei

Rudolf Wingender

CDU

Theo Rausch

SPD

Konrad Böhnlein

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach § 6 der Verbandsordnung des Abwasserverbandes „Oberes Nettetal“ wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 S. 1 GemO als „Organ“ kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die Verbandsgemeinde Mendig drei weitere Vertreter zu bestellen.

 

Für die Wahl der Vertreter findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.

 

Vorschlagsberechtigt sind die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen. Ein gemeinsamer Vorschlag ist zulässig. Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Verbandsgemeinderat darstellen.

 

Hiermit sind von der CDU-Fraktion 1, von der SPD-Fraktion 1 und vom Bündnis 90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel.

 

Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

Der Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.