Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

2.       Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Zentralkläranlage Mendig“ folgende weitere Vertreter zu bestellen:

 

 

Mitglieder

Partei

Erich Schlich

CDU

Rainer Hilger

CDU

Joachim Plitzko

CDU

Friedel Arndt

SPD

Stephan Rothbrust

SPD

Ralf Montermann

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Alfred Nett

FDP

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach § 6 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Zentralkläranlage Mendig“ wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 S. 1 GemO als „Organ“ kraft Gesetz der Verbandsversammlung an. Daneben hat die Verbandsgemeinde Mendig sieben weitere Vertreter zu bestellen.

 

Für die Wahl der Vertreter findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.

 

Vorschlagsberechtigt sind die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen. Ein gemeinsamer Vorschlag ist zulässig. Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der politischen Verhältnisse im Verbandsgemeinderat darstellen.

 

Hiernach sind von der CDU-Fraktion 3, von der SPD-Fraktion 2  und vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1 Vertreter vorzuschlagen. Die CDU-Fraktion verzichtet auf den Losentscheid sodass ein weiterer Sitz von der FDP-Fraktion zu besetzen ist. 

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

Der Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.