Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/046/2019
Beschluss:
1.
Der
Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in
offener Abstimmung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.
Für die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Zentralkläranlage Mendig“ folgende
weitere Vertreter zu bestellen:
Mitglieder |
Partei |
Erich Schlich |
CDU |
Rainer Hilger |
CDU |
Joachim Plitzko |
CDU |
Friedel Arndt |
SPD |
Stephan Rothbrust |
SPD |
Ralf Montermann |
Bündnis 90/DIE GRÜNEN |
Alfred Nett |
FDP |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 6 der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Zentralkläranlage Mendig“ wird die
Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der
Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 S. 1
GemO als „Organ“ kraft Gesetz der Verbandsversammlung an. Daneben hat die
Verbandsgemeinde Mendig sieben weitere Vertreter zu bestellen.
Für
die Wahl der Vertreter findet § 45 GemO sinngemäß Anwendung.
Vorschlagsberechtigt
sind die im Verbandsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen. Ein
gemeinsamer Vorschlag ist zulässig. Nach den Regeln des Wahlsystems sollen die
Vertreter in der Verbandsversammlung eine verhältnismäßige Abbildung der
politischen Verhältnisse im Verbandsgemeinderat darstellen.
Hiernach sind von der CDU-Fraktion 3, von der SPD-Fraktion
2 und vom Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1
Vertreter vorzuschlagen. Die CDU-Fraktion verzichtet auf den Losentscheid
sodass ein weiterer Sitz von der FDP-Fraktion zu besetzen ist.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates ausreicht.
Der
Bürgermeister nimmt an der Wahl gem. § 36 III Nr. 1 GemO nicht teil.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.