Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

  1. Für die Verbandsversammlung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen folgende weitere Vertreter zu bestellen:

 

 

Mitglieder

Partei

Theo Krayer

CDU

Esther Rausch

SPD

Simone Kahlerd

Bündnis90/Die Grünen

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach § 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen (FVZV) wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88 Abs. 1 Satz 1 GemO als „Organ“ Kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an. Daneben hat die Verbandsgemeinde drei weitere Vertreter zu bestellen.

 

Für die Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.

 

Hiernach sind von der CDU-Fraktion 1, von der SPD-Fraktion 1 und von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.

 

Die Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates ausreicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages und eine Wahl durch offene Abstimmung.