Sitzung: 21.08.2019 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/045/2019
Beschluss:
- Der Verbandsgemeinderat beschließt,
gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung
vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
- Für die Verbandsversammlung des
Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen folgende weitere Vertreter
zu bestellen:
Mitglieder |
Partei |
Theo Krayer |
CDU |
Esther Rausch |
SPD |
Simone Kahlerd |
Bündnis90/Die Grünen |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach
§ 7 der Verbandsordnung des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen
(FVZV) wird die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und weiteren
Vertretern der Verbandsmitglieder gebildet. Der Bürgermeister gehört gem. § 88
Abs. 1 Satz 1 GemO als „Organ“ Kraft Gesetzes der Verbandsversammlung an.
Daneben hat die Verbandsgemeinde drei weitere Vertreter zu bestellen.
Für
die Wahl findet § 45 GemO findet sinngemäß Anwendung.
Hiernach sind von der CDU-Fraktion 1, von der SPD-Fraktion 1
und von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 1 Vertreter vorzuschlagen.
Die
Wahl der Vertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim
durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO kann eine offene
Abstimmung beschlossen werden, wofür die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des
Rates ausreicht.
Die Verwaltung empfiehlt die Bildung eines gemeinsamen Wahlvorschlages
und eine Wahl durch offene Abstimmung.