Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte neue Geschäftsordnung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Die Geltung der Geschäftsordnung ist gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 GemO auf die Wahlzeit des Verbandsgemeinderates beschränkt. Deshalb hat der neu gewählte Verbandsgemeinderat mit Geltungsdauer für seine Wahlzeit eine neue Geschäftsordnung zu beschließen (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GemO).

 

Bis zur Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung gilt die bisherige Geschäftsordnung weiter (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 2 Halbsatz 2 GemO). Dem Verbandsgemeinderat wird vorgeschlagen, die bestehende Geschäftsordnung 2014-2019 auch für die Wahlzeit des neu gewählten Verbandsgemeinderates zu übernehmen.