Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsmitglied Retterath erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand des Hochwasserschutzkonzeptes.

 

Der Vorsitzende teilt mit: Für die Rückhaltung des Außengebietswassers oberhalb der Wasserschöpp wurde eine Versickerungsmulde gebaut, die sich bei den jüngsten Starkregenereignissen bereits bewährt hat. Eine weitere Versickerungsanlage zu Abhaltung von Außengebietswasser soll oberhalb der Ortslage Bell, am Fuße des Gänsehalses geschaffen werden. Auch hier stehen Verwaltung u. die Ortsgemeinde in Verhandlungen über einen mgl. Grunderwerb.

 

Für die beantragte Förderung zur Planung einer größeren Rückhaltung zwischen Bell und Mendig mussten weitere Berechnungen hinsichtlich der möglichen Rückhaltung vorgelegt werden, damit die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgen kann. Diese Unterlagen u. Berechnungen für den Förderantrag konnten mit fachlicher Unterstützung des IB Dr. Siekmann und Partner erstellt und dem Fördergeber vorgelegt werden, so dass wir nunmehr die baldige Landesbewilligung erhoffen.

 

Die Aufwertung des Obermendiger Weihers soll ebenfalls zeitnah angegangen werden. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde ein Ansatz zur Erstellung einer Planung vorgesehen. Sobald diese Planung vorliegt kann eine wasserrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme beantragt werden. Die Ausführung soll nach derzeitiger Planung dann in 2021 durchgeführt werden. Im Vorfeld ist bereits das ausbaggern des Weihers im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten vorgesehen.

 

Für den Gewässerabschnitt zwischen „In den Mühlwiesen“ und „Im Hostert“, für den ebenfalls ein Förderantrag gestellt wurde, ist zwischenzeitlich (nach Billigung der Maßnahme durch das Land) auch der Planungsauftrag an das IB Dr. Siekmann und Partner erteilt worden. Geplant werden die Sanierung der Uferbefestigung als technischer Hochwasserschutz sowie eine Renaturierung bis zur Biegung des Kellbachs, wo die Planung des IB Schneider Umwelt GmbH ansetzt.

 

Die Entwurfsplanung für die Renaturierung des Kellbachs im Bereich „Im Hostert“/“Laacher-Straße“ liegt der Verwaltung seit dem 27.05.2019 vor. Die geplante Maßnahme sieht vor, die hydraulische Leistungsfähigkeit zu erhöhen, durch die Aufweitung des Gewässerbettes und Erhöhung der Böschungsbereiche. Die Entwurfsplanung soll im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-Planungs- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde vorgestellt werden.

 

Im Rahmen der Planung muss nachgewiesen werden, dass sich durch die beantragte Maßnahme selbst keine nachteiligen Auswirkungen für die Ober- o. Unterlieger ergeben. Aus diesem Grunde muss die Renaturierungsmaßnahme auch auf dem sich anschließenden Gewässerabschnitt zwischen „Laacher-Str.“ u. „Hof Schlags“ ausgedehnt werden. Der Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Schneider Umwelt GmbH wurde dahingehend erweitert und befindet sich derzeit in Arbeit. Eine Vermessung der betreffenden Flächen hat bereits stattgefunden.

 

Es ist nunmehr vorgesehen, Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen. Denn wie bereits im Vorfeld mehrfach angekündigt, sind wir auf die Unterstützung und Mithilfe der Bachanlieger angewiesen. Für die angedachte Maßnahme werden zusätzliche Flächen entlang des Gewässerabschnittes benötigt, die sich im Privateigentum befinden. Ohne diese Flächen ist eine Umsetzung der Maßnahmen nicht möglich. Werden die benötigten Flächen zur Verfügung gestellt und ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die nachfolgenden Gewässerabschnitte, steht der Umsetzung nur noch die Bewilligung durch das Land RLP im Weg.

 

Letztlich sollen in diesem Jahr auch die Ertüchtigung und Optimierung von zwei Rechenanlagen erfolgen. Diese befinden sich im Hof Schlags und in der Mühlenstraße (letztere Maßnahme erfolgt durch die Stadt als Straßenbaulastträger).