Sitzung: 15.04.2019 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/001/2019
Beschluss:
Die
Verbandsversammlung nimmt die vorgestellte Konzeptstudie zustimmend zur
Kenntnis und beschließt den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann
& Partner in Thür zu erteilen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung,
zunächst für die Leistungsphasen 2 u. 3.
Die
Werkleitungen werden zudem beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag nach der
Kommunalrichtlinie einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die
Verbandsversammlung des „Zweckverband Zentralkläranlage Mendig“ wurde bereits
im Jahr 2015 über die Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und die
beabsichtigte Befristung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm
bis zum Jahr 2025 informiert. Danach wäre nur noch die thermische Verwertung
zulässig. Die neue AbfKlärV ist zwischenzeitlich umgesetzt worden und im
Oktober 2017 in Kraft getreten. Nach deren Regelungen ist für Kläranlagen mit
einer Ausbaugröße bis zu 50.000 Einwohnerwerten die bodenbezogene
landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm (KS) grundsätzlich weiterhin
unbefristet möglich. Die Zentralkläranlage Mendig (ZKA) ist dieser
Größenordnung zuzuordnen.
Folgende
Sachverhalte werden jedoch mittelfristig dazu führen, das Pressen des KS in
Erwägung zu ziehen:
In
der Schutzzone III ist die Aufbringung von KS nach neuer AbfKlärV nicht mehr
zulässig. Hiervon sind zurzeit die in unmittelbarer Nähe der ZKA und einige in
Entfernung von bis zu fünf km entfernt liegende landwirtschaftlichen Flächen
betroffen. Eine Ausbringung über 5 km bis max. 10 km ist mit Mehrkosten
verbunden. Ersatzflächen über 10 km Entfernung und bis max. 15 km müssen von
dem beauftragten Dienstleister (z.Zt. AGROTOP) neu akquiriert werden. Über
diese Entfernung hinaus ist die Ausbringung von Nass-KS nicht mehr
wirtschaftlich darstellbar. Die Neuabgrenzung und Neufestsetzung des
Wasserschutzgebietes Kruft soll zudem in Kürze erfolgen. Nach dem Entwurf wären
zukünftig weitere Flächen in Umgebung der Zentralkläranlage innerhalb der
Wasserschutzzonen III und stünden somit auch für eine landwirtschaftliche
Verwertung des Klärschlamms nicht mehr zur Verfügung.
Strengere
Vorgaben der Düngeverordnung, wie z.B. die Stickstoffbegrenzung werden
zukünftig die Ausbringung des Nass-KS u.a. mittels Schleppschlauchverfahren
erforderlich machen. Das vorhandene Schlammfass ist für die erforderliche
Umrüstung nicht geeignet. Es müsste ein neues, geeignetes Fass angeschafft
werden. Die Flächenbegrenzung einerseits und die zusätzliche Mengenreduzierung
andererseits erfordern eine ausreichend hohe Lagerkapazität als Zwischenlager.
Der Bedarf an Lagerflächen könnte sich zudem über die Sperrfrist für die
Aufbringung (01. Oktober bis zum 31. Januar) hinaus noch weiter erhöhen.
Mittelfristig
ist davon auszugehen, dass die Pressung des KS erforderlich wird, um den
überwiegenden Anteil weiterhin der landwirtschaftlichen Verwertung zuführen zu können.
Es
besteht für die Klärschlammerzeuger eine grundsätzliche Verpflichtung, das im
KS enthaltene Phosphat unabhängig vom Entsorgungsweg des KS und der
Größenklasse zurückzugewinnen.
Dies
kann über eine bodenbezogene Verwertung erfolgen. Eine gesonderte
Phosphatrückgewinnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Bei der thermischen Verwertung (bspw. Mitverbrennung in Müllkraft- oder
Zementwerke) wäre die geforderte Rückgewinnung durch ein zusätzliches Verfahren
auf der ZKA selbst technisch sicherzustellen, was jedoch in unserer
Größenklasse selbst nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
Bei
einer thermischen Verwertung in der Monoverbrennung der KKR AöR wäre die
Phosphatrückgewinnung per Übertragung auf die Anstalt sichergestellt.
Neben
der bodenbezogenen Verwertung ergibt sich somit aus Sicht der Verwaltung als
einzige Alternative die Abgabe des KS an eine Verbrennungsanlage mit einer
nachgeschalteten Phosphorrückgewinnung abzugeben.
Der
Zweckverband Zentralkläranlage Mendig ist zwischenzeitlich der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR
(KKR) beigetreten. Die bestehenden Verträge mit dem Dienstleister AGROTOP
wurden übernommen und laufen bis 30.06.2020. Der bestehende Vertrag sieht,
soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, eine
landwirtschaftliche Ausbringung der Klärschlämme vor. Diese bodenbezogene
Verwertung kann derzeit sowohl mittels Nassschlämmen als auch mittels
getrockneten Schlämmen erfolgen. Spätestens für eine notwendige Zuführung in
die Monoverbrennung ist jedoch eine Trocknung der vorhandenen Klärschlämme
erforderlich. Die auf der ZKA befindliche Kammerfilterpresse ist hierfür jedoch
nicht geeignet. Diese war lediglich auf einen Notbetrieb ausgelegt und
konzipiert worden und könnte mit dem vorhandenen Betriebspersonal auch nicht im
Regelbetrieb bedient werden.
Es
empfiehlt sich daher bereits heute die notwendigen Anpassungen der
Verfahrenstechniken auf der ZKA in die Wege zu leiten. Eine Planung soll 2019
erstellt werden und die Umsetzung der Maßnahme spätestens in 2020 erfolgen.
Neben der Anschaffung einer Presse ist auch die Anlegung einer ausreichend groß
bemessenen Lagerfläche erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich auf rd. 1 Mio. EUR. Für das Wirtschaftsjahr 2019 sind Mittel
i.H.v. 150.000 EUR in den Wirtschaftsplan eingestellt.
Mit
der Planung soll das IB Dr. Siekmann & Partner aus Thür beauftragt werden.
Dem Büro liegen alle Unterlagen der Anlage vor und die Abläufe der Anlage sind
bekannt. Eine Konzeptstudie als Vorstufe für die Planung hat das Ingenieurbüro
bereits Ende 2018 erstellt und der Verwaltung für die weitere Beratung in den
Gremien zur Verfügung gestellt. Diese sieht insbesondere berücksichtigt zudem
die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Lagerhalle zu
installieren und damit ergänzend zu dem bereits im Einsatz befindlichen BHKW
zur weiteren Einsparung von Energiekosten auf der Zentralkläranlage
beizutragen.
Ein
entsprechendes Honorarangebot wurde von der Verwaltung angefordert und liegt
vor. Es beinhaltet die Planungsleistungen der Objektplanung
für Ingenieurbauwerke u. Verkehrsanlagen sowie die Fachplanung für
Tragwerksplanung u. technische Ausrüstung. Der landespflegerische Begleitplan
ist gesondert zu beauftragen.
Die
Konzeptstudie wird am 15.04.2019 im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des
Werkausschusses der VG Mendig und der Verbandsversammlung Zentralkläranlage
vorgestellt. Eine Vorberatung des Werkausschusses der VG Vordereifel hat
bereits im März stattgefunden.
Am
15.04.2019 soll der Planungsauftrag an Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner
GmbH, Thür erteilt werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst
für die Leistungsphasen 2 u. 3 (Vorplanung, Entwurfsplanung). Aufgrund der
vorliegenden Konzeptstudie und der vorliegenden Kenntnisse des Ingenieurbüros
zur ZKA ist eine Beauftragung der Leistungsphase 1 entbehrlich.
Über
die Kommunalrichtlinie RLP kann ggf. eine Förderung für die angedachten
Maßnahmen beantragt werden. Voraussetzungen hierfür ist die Erarbeitung einer
Potentialstudie, die ihrerseits ebenfalls gefördert werden kann. Die
Potentialstudie wird mit 50 % gefördert, wobei die Fördersumme mind. 10 TEUR
betragen muss. Für die späteren Maßnahmen kann eine Förderung i.H.v. 30 %
gewährt werden. Der Förderantrag ist in der Zeit vom 01.07.-30.09.2019 zu
stellen. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Förderantrag auf den Weg zu
bringen.