Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung nimmt die vorgestellte Konzeptstudie zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Dr. Siekmann & Partner in Thür zu erteilen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst für die Leistungsphasen 2 u. 3.

 

Die Werkleitungen werden zudem beauftragt, fristgerecht einen Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie einzureichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des „Zweckverband Zentralkläranlage Mendig“ wurde bereits im Jahr 2015 über die Novellierung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und die beabsichtigte Befristung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm bis zum Jahr 2025 informiert. Danach wäre nur noch die thermische Verwertung zulässig. Die neue AbfKlärV ist zwischenzeitlich umgesetzt worden und im Oktober 2017 in Kraft getreten. Nach deren Regelungen ist für Kläranlagen mit einer Ausbaugröße bis zu 50.000 Einwohnerwerten die bodenbezogene landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm (KS) grundsätzlich weiterhin unbefristet möglich. Die Zentralkläranlage Mendig (ZKA) ist dieser Größenordnung zuzuordnen.

 

Folgende Sachverhalte werden jedoch mittelfristig dazu führen, das Pressen des KS in Erwägung zu ziehen:

 

In der Schutzzone III ist die Aufbringung von KS nach neuer AbfKlärV nicht mehr zulässig. Hiervon sind zurzeit die in unmittel­barer Nähe der ZKA und einige in Entfernung von bis zu fünf km entfernt liegende landwirtschaftlichen Flächen betroffen. Eine Ausbringung über 5 km bis max. 10 km ist mit Mehrkosten verbunden. Ersatzflächen über 10 km Entfernung und bis max. 15 km müssen von dem beauftragten Dienstleister (z.Zt. AGROTOP) neu akquiriert werden. Über diese Entfernung hinaus ist die Ausbringung von Nass-KS nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Die Neuabgrenzung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Kruft soll zudem in Kürze erfolgen. Nach dem Entwurf wären zukünftig weitere Flächen in Umgebung der Zentralkläranlage innerhalb der Wasserschutzzonen III und stünden somit auch für eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms nicht mehr zur Verfügung.

 

Strengere Vorgaben der Düngeverordnung, wie z.B. die Stickstoffbegrenzung werden zukünftig die Ausbringung des Nass-KS u.a. mittels Schleppschlauchverfahren erforderlich machen. Das vorhandene Schlammfass ist für die erforderliche Umrüstung nicht geeignet. Es müsste ein neues, geeignetes Fass angeschafft werden. Die Flächenbegrenzung einerseits und die zusätzliche Mengenreduzierung andererseits erfordern eine ausreichend hohe Lagerkapazität als Zwischenlager. Der Bedarf an Lagerflächen könnte sich zudem über die Sperrfrist für die Aufbringung (01. Oktober bis zum 31. Januar) hinaus noch weiter erhöhen.

 

Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die Pressung des KS erforderlich wird, um den überwiegenden Anteil weiterhin der landwirtschaftlichen Verwertung zuführen  zu können.

Es besteht für die Klärschlammerzeuger eine grundsätzliche Verpflichtung, das im KS enthaltene Phosphat unabhängig vom Entsorgungsweg des KS und der Größenklasse zurückzugewinnen.

Dies kann über eine bodenbezogene Verwertung erfolgen. Eine gesonderte Phosphatrückgewinnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Bei der thermischen Verwertung (bspw. Mitverbrennung in Müllkraft- oder Zementwerke) wäre die geforderte Rückgewinnung durch ein zusätzliches Verfahren auf der ZKA selbst technisch sicherzustellen, was jedoch in unserer Größenklasse selbst nicht wirtschaftlich darstellbar ist.

Bei einer thermischen Verwertung in der Monoverbrennung der KKR AöR wäre die Phosphatrückgewinnung per Übertragung auf die Anstalt sichergestellt.

 

Neben der bodenbezogenen Verwertung ergibt sich somit aus Sicht der Verwaltung als einzige Alternative die Abgabe des KS an eine Verbrennungsanlage mit einer nachgeschalteten Phosphorrückgewinnung abzugeben.

 

Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig ist zwischenzeitlich  der Kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) beigetreten. Die bestehenden Verträge mit dem Dienstleister AGROTOP wurden übernommen und laufen bis 30.06.2020. Der bestehende Vertrag sieht, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar, eine landwirtschaftliche Ausbringung der Klärschlämme vor. Diese bodenbezogene Verwertung kann derzeit sowohl mittels Nassschlämmen als auch mittels getrockneten Schlämmen erfolgen. Spätestens für eine notwendige Zuführung in die Monoverbrennung ist jedoch eine Trocknung der vorhandenen Klärschlämme erforderlich. Die auf der ZKA befindliche Kammerfilterpresse ist hierfür jedoch nicht geeignet. Diese war lediglich auf einen Notbetrieb ausgelegt und konzipiert worden und könnte mit dem vorhandenen Betriebspersonal auch nicht im Regelbetrieb bedient werden.

 

Es empfiehlt sich daher bereits heute die notwendigen Anpassungen der Verfahrenstechniken auf der ZKA in die Wege zu leiten. Eine Planung soll 2019 erstellt werden und die Umsetzung der Maßnahme spätestens in 2020 erfolgen. Neben der Anschaffung einer Presse ist auch die Anlegung einer ausreichend groß bemessenen Lagerfläche erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 1 Mio. EUR. Für das Wirtschaftsjahr 2019 sind Mittel i.H.v. 150.000 EUR in den Wirtschaftsplan eingestellt.

 

Mit der Planung soll das IB Dr. Siekmann & Partner aus Thür beauftragt werden. Dem Büro liegen alle Unterlagen der Anlage vor und die Abläufe der Anlage sind bekannt. Eine Konzeptstudie als Vorstufe für die Planung hat das Ingenieurbüro bereits Ende 2018 erstellt und der Verwaltung für die weitere Beratung in den Gremien zur Verfügung gestellt. Diese sieht insbesondere berücksichtigt zudem die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Lagerhalle zu installieren und damit ergänzend zu dem bereits im Einsatz befindlichen BHKW zur weiteren Einsparung von Energiekosten auf der Zentralkläranlage beizutragen.

 

Ein entsprechendes Honorarangebot wurde von der Verwaltung angefordert und liegt vor. Es beinhaltet die Planungsleistungen der          Objektplanung für Ingenieurbauwerke u. Verkehrsanlagen sowie die Fachplanung für Tragwerksplanung u. technische Ausrüstung. Der landespflegerische Begleitplan ist gesondert zu beauftragen.

           

 

Die Konzeptstudie wird am 15.04.2019 im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Werkausschusses der VG Mendig und der Verbandsversammlung Zentralkläranlage vorgestellt. Eine Vorberatung des Werkausschusses der VG Vordereifel hat bereits im März stattgefunden.

Am 15.04.2019 soll der Planungsauftrag an Ingenieurbüro Dr. Siekmann u. Partner GmbH, Thür erteilt werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst für die Leistungsphasen 2 u. 3 (Vorplanung, Entwurfsplanung). Aufgrund der vorliegenden Konzeptstudie und der vorliegenden Kenntnisse des Ingenieurbüros zur ZKA ist eine Beauftragung der Leistungsphase 1 entbehrlich.

 

Über die Kommunalrichtlinie RLP kann ggf. eine Förderung für die angedachten Maßnahmen beantragt werden. Voraussetzungen hierfür ist die Erarbeitung einer Potentialstudie, die ihrerseits ebenfalls gefördert werden kann. Die Potentialstudie wird mit 50 % gefördert, wobei die Fördersumme mind. 10 TEUR betragen muss. Für die späteren Maßnahmen kann eine Förderung i.H.v. 30 % gewährt werden. Der Förderantrag ist in der Zeit vom 01.07.-30.09.2019 zu stellen. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Förderantrag auf den Weg zu bringen.