Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. den Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2017 festzustellen,
  2. dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Stadtbürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2017 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 17.352,45 EUR, der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 11.391,65 EUR im investiven Bereich für die Erschließung des Neubaugebietes Dammstraße sowie für die Freistellung des Bahngeländes und der Übertragung der Kreditermächtigung mit 165.357,80 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2017 für die Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2017 schließt mit einem Jahresüberschuss (Pos. 28) von 533.027,14 EUR ab und endet nach Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 793.076,08 EUR sowie Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 151.183,58 EUR mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 31) von 108.865,36 EUR. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.198.710,00 EUR (inkl. Einstellung und Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen. Das Jahresergebnis (Pos. 31) verbessert sich somit um 1.089.844,64 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.

 

Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und aus der Veräußerung von Grundstücken sowie den Einsparungen bei den Personalaufwendungen der städtischen Beschäftigten und Unterhaltungsmaßnahmen, der Personalkostenerstattung an die Kindergärten St. Genovefa und St. Nikolaus zurückzuführen.

Demgegeüber stehen Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund der höheren Erträge sowie bei den Erschließungsbeiträgen im Neubaugebiet Dammstraße für bereits veräußerte Baugrundstücke.

 

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt eine Übertragung i. H. v. 17.352,45 EUR ins Haushaltsjahr 2018.

 

Die Finanzrechnung 2017 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 726.703,94 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss von 1.222.324,16 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 6.408,29 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 502.934,13 EUR entstand sowie

d)      ein Überschuss von 905,62 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen wird.

 

Durch den Überschuss kann die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde um 726.703,94 EUR reduziert werden.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2018 mit insgesamt 11.391,65 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Nach der Haushaltssatzung 2017, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 369.660,00 EUR vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2016 wurde ein Betrag i.H.v. 428.393,50 EUR übertragen. Im Jahr 2017 wurde kein Investitionskredits aufgenommen. Es wurde eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2018 i.H.v. 165.357,80 EUR vorgenommen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf nunmehr 4.878.737,48 EUR.