Sitzung: 18.04.2019 Rechnungsprüfungsausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/044/2019
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat:
- den
Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2016 festzustellen,
- dem Stadtbürgermeister,
dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren
für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum
Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
- der
Übertragung von Haushaltsmitteln im investiven Bereich in Höhe von
274.427,35 EUR für Spielgeräte im Außenbereich des Kindergartens
Zauberwald, Anschaffungen für den Jugendtreff, die Förderung privater
Maßnahmen zur Modernisierung, für die Herrichtung des Parkplatzes
Pellenzstraße 2, die Erschließung des Neubaugebietes Dammstraße sowie der
Anlegung von Urnengräbern und der Übertragung von Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 3.183,10 EUR für die Anschaffungen im Jugendtreff sowie der
Übertragung der Kreditermächtigung mit 428.393,90 EUR zuzustimmen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Stadt Mendig wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit
einem Jahresfehlbetrag (Pos. 28) von 940.370,65 EUR ab und endet nach
Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen
Finanzausgleich in Höhe von 151.183,58 EUR mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 31)
von 1.091.554,23 EUR. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von
1.398.800,00 EUR (inkl. Einstellung des Sonderpostens für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen. Das Jahresergebnis (Pos. 31)
verbessert sich somit um 307.245,77 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.
Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei
der Gewerbesteuer sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen der
städtischen Beschäftigten, den Unterhaltungsmaßnahmen und der
Personalkostenerstattung an die Kindergärten St. Genovefa und St. Nikolaus
zurückzuführen.
Demgegenüber stehen Mindererträge aus dem
Gemeindeanteil der Einkommenssteuer und der Zuweisung zu den Personalkosten der
Kindergärten und des Hortes sowie eine erhöhte Gewerbesteuerumlage in Folge der
Mehrerträge.
Von den Haushaltsermächtigungen der
Aufwendungen erfolgt eine Übertragung i. H. v. 3.183,10 EUR ins Haushaltsjahr
2017.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 790.697,95 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 294.640,65 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 204.104,47 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,
c)
ein
Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
281.302,56 EUR entstand sowie
d)
ein
Fehlbetrag von 10.650,27 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen
wird.
Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde i. H. v. 790.697,95 EUR abgedeckt.
Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven
Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 mit insgesamt
274.427,35 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.
Nach der Haushaltssatzung 2016, welche durch die Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 477.430,00 EUR
vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 wurde ein Betrag i.H.v. 171.493,77 EUR
übertragen. Im Jahr 2016 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits i.H.v.
200.000,00 EUR aus der übertragenen Kreditermächtigung 2015 und einem
Teilbetrag der Kreditermächtigung 2016. Zudem wurde eine Übertragung gem. § 103
GemO ins Jahr 2017 i.H.v. 428.393,50 EUR vorgenommen.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf nunmehr
4.875.758,84 EUR.