Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. den Jahresabschluss der Stadt Mendig zum 31.12.2016 festzustellen,
  2. dem Stadtbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln im investiven Bereich in Höhe von 274.427,35 EUR für Spielgeräte im Außenbereich des Kindergartens Zauberwald, Anschaffungen für den Jugendtreff, die Förderung privater Maßnahmen zur Modernisierung, für die Herrichtung des Parkplatzes Pellenzstraße 2, die Erschließung des Neubaugebietes Dammstraße sowie der Anlegung von Urnengräbern und der Übertragung von Aufwandsermächtigungen i. H. v. 3.183,10 EUR für die Anschaffungen im Jugendtreff sowie der Übertragung der Kreditermächtigung mit 428.393,90 EUR zuzustimmen,
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für die Stadt Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt.

Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Stadtrat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 28) von 940.370,65 EUR ab und endet nach Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 151.183,58 EUR mit einem Jahresfehlbetrag (Pos. 31) von 1.091.554,23 EUR. In der Haushaltsplanung war ein Jahresfehlbetrag von 1.398.800,00 EUR (inkl. Einstellung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich) ausgewiesen. Das Jahresergebnis (Pos. 31) verbessert sich somit um 307.245,77 EUR gegenüber der Haushaltsplanung.

 

Dies ist insbesondere auf Mehrerträge bei der Gewerbesteuer sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen der städtischen Beschäftigten, den Unterhaltungsmaßnahmen und der Personalkostenerstattung an die Kindergärten St. Genovefa und St. Nikolaus zurückzuführen.

Demgegenüber stehen Mindererträge aus dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer und der Zuweisung zu den Personalkosten der Kindergärten und des Hortes sowie eine erhöhte Gewerbesteuerumlage in Folge der Mehrerträge.

 

Von den Haushaltsermächtigungen der Aufwendungen erfolgt eine Übertragung i. H. v. 3.183,10 EUR ins Haushaltsjahr 2017.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 790.697,95 EUR aus, wovon

a)      ein Fehlbetrag von 294.640,65 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 204.104,47 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt,

c)       ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von 281.302,56 EUR entstand sowie

d)      ein Fehlbetrag von 10.650,27 EUR beim Saldo der durchlaufenden Gelder ausgewiesen wird.

 

Der Fehlbetrag wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 790.697,95 EUR abgedeckt.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Haushaltsjahr 2017 mit insgesamt 274.427,35 EUR zur Fortführung begonnener Maßnahmen.

 

Nach der Haushaltssatzung 2016, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, war eine Kreditaufnahme für Investitionen mit 477.430,00 EUR vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2015 wurde ein Betrag i.H.v. 171.493,77 EUR übertragen. Im Jahr 2016 erfolgte die Aufnahme eines Investitionskredits i.H.v. 200.000,00 EUR aus der übertragenen Kreditermächtigung 2015 und einem Teilbetrag der Kreditermächtigung 2016. Zudem wurde eine Übertragung gem. § 103 GemO ins Jahr 2017 i.H.v. 428.393,50 EUR vorgenommen.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung und einer Korrektur der Kapitalrücklage auf nunmehr 4.875.758,84 EUR.