Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Stadtbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Daniel Vordemvenne gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Stadt Mendig durch Handschlag.

 

Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.

 


Sachverhalt:

Das Ratsmitglied Sven Ammel hat mit Schreiben vom 06.05.2018 sein Mandat im Stadtrat sowie seinen Ausschüssen niedergelegt. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen 2014 (Wahlvorschlag der SPD) hätte Frau Tanja Harz nachrücken sollen. Frau Harz ist seit 2016 aus der Verbandsgemeinde Mendig verzogen, wonach Frau Agnes Lucas in den Stadtrat hätte nachrücken sollen. Frau Lucas hat mit Schreiben vom 20.05.2018 ihr Mandat nicht angenommen. Als nächster Nachfolger rückt Herr Daniel Vordemvenne in den Stadtrat nach. Herr Vordemvenne hat mit Schreiben vom 28.05.2018 sein Mandat angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt Mendig durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.