Beschluss:
Der Stadtbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Daniel
Vordemvenne gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Stadt Mendig durch Handschlag.
Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten,
vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.
Sachverhalt:
Das Ratsmitglied Sven Ammel hat mit Schreiben vom 06.05.2018 sein Mandat
im Stadtrat sowie seinen Ausschüssen niedergelegt. Nach dem Ergebnis der
Kommunalwahlen 2014 (Wahlvorschlag der SPD) hätte Frau Tanja Harz nachrücken
sollen. Frau Harz ist seit 2016 aus der Verbandsgemeinde Mendig verzogen,
wonach Frau Agnes Lucas in den Stadtrat hätte nachrücken sollen. Frau Lucas hat
mit Schreiben vom 20.05.2018 ihr Mandat nicht angenommen. Als nächster
Nachfolger rückt Herr Daniel Vordemvenne in den Stadtrat nach. Herr Vordemvenne
hat mit Schreiben vom 28.05.2018 sein Mandat angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das
Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt
Mendig durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies
gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Stadt Mendig.