Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt das Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 BauGB zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Bauherr stellt einen Bauantrag zur Errichtung eines Bürocontainers sowie die Nutzungsänderung des ehemaligen Parkplatzes in eine Fläche für Fahrzeughandel (Gemarkung: Niedermendig, Flur: 25, Flurstück: 54/32).

 

Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtkräftigen Bebauungsplanes „Industriegebiet“, 1. Änderung. Der Bebauungsplan setzt u.a. die Baugrenzen fest. Das Vorhaben des Bauherrn liegt außerhalb der Baugrenzen, neben einem Imbiss. Für den Bau des Imbisses, welcher ebenfalls außerhalb der Baugrenzen liegt, wurde bei der damaligen Antragsstellung eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt. Auch für die Erweiterung des Betriebes wurde eine Bauvoranfrage 2013 positiv von der unteren Bauaufsichtsbehörde beschieden.

 

Damit der Bauherr einen Bürocontainer errichten kann sowie die Nutzungsänderung in Kraft tritt, benötigt er eine Befreiung der Stadt Mendig nach § 31 Absatz 2 BauGB.

 

Der Ausschuss hat daher auch in diesem Fall über die Erteilung der Befreiung und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu befinden.