Sitzung: 08.05.2018 Bau- und Vergabeausschuss Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 069/054/2018
Beschluss:
Der Ausschuss
beschließt das Einvernehmen gem. § 36 i.V.m. § 31 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Bauherr stellt einen Bauantrag zur Errichtung eines Bürocontainers
sowie die Nutzungsänderung des ehemaligen Parkplatzes in eine Fläche für
Fahrzeughandel (Gemarkung: Niedermendig, Flur: 25, Flurstück: 54/32).
Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtkräftigen
Bebauungsplanes „Industriegebiet“, 1. Änderung. Der Bebauungsplan setzt u.a.
die Baugrenzen fest. Das Vorhaben des Bauherrn liegt außerhalb der
Baugrenzen, neben einem Imbiss. Für den Bau des Imbisses, welcher ebenfalls
außerhalb der Baugrenzen liegt, wurde bei der damaligen Antragsstellung eine
Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt. Auch für die Erweiterung des
Betriebes wurde eine Bauvoranfrage 2013 positiv von der unteren
Bauaufsichtsbehörde beschieden.
Damit der Bauherr einen Bürocontainer errichten kann sowie die
Nutzungsänderung in Kraft tritt, benötigt er eine Befreiung der Stadt Mendig
nach § 31 Absatz 2 BauGB.
Der Ausschuss hat daher auch in diesem Fall über die Erteilung der
Befreiung und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu befinden.